Blitzschutzanlagen

Blitzschutzanlagen

Jedes Jahr sind im Kanton St.Gallen ca. 150 Schäden an Gebäuden infolge Blitzschlag zu verzeichnen. Vorschriftsgemäss ausgeführte und gut gewartete Blitzschutzanlagen können Einschläge nicht verhindern, sie reduzieren jedoch mit Fang- und Ableitungen sowie Erdungen und Potentialausgleich Personen- und Gebäudeschäden.

Eine Blitzschutzanlage auf Ihrem Gebäude ist eine gute und sinnvolle Investition, die sich lohnt. Die Gebäudeversicherung St. Gallen beteiligt sich an den Erstellungskosten mit einem Beitrag von bis 30%.

Blitzschutzanlage_Haus